Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG
 
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Förderleistungen
 

Förderleistungen

Die Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG i.L. wurde am 12. Juli 2001 als Wohnungsbaugenossenschaft eG in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Offenbach unter der GnR 3120 eingetragen

Der Geschäftsanteil bei der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG i.L. beträgt

400,00 €

Eigentumsorientierte Satzung

Die Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG i.L. räumt ihren Mitgliedern das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihnen zu Wohnzwecken genutzten Wohnung ein.

Mitgliederförderung

Die Förderleistungen der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG i.L. nach § 1 GenG (Genossenschaftsgesetz) sind:

  1. Verschaffung von preiswertem Wohnraum für Mitglieder zur Miete
  2. Verschaffung von preiswertem Wohnraum für Mitglieder zum Erwerb von Wohneigentum
  3. Verschaffung der Vergünstigungen nach dem Wohnungsbauprämiengesetz, wonach u.a. der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit einer Wohnungsbauprämie gefördert wird.
  4. Verschaffung der Vergünstigungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz und dem
  5. Vermögensbeteiligungsgesetz, wonach auch der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit der höchstmöglichen Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert wird.
  6. Nutzung der Einrichtungen der Genossenschaft - Inanspruchnahme von Nutzungs- und Einkaufsvorteilen

1. Vermögenswirksame Leistungen:

Geschäftsanteile an einer eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaft werden bis 400,00 € p.a. staatlich gefördert mit 20% Arbeitnehmersparzulage p.a. (seit 01.01.2009)

2. Wohnungsbauprämienzahlungen:

Geschäftsanteile an einer eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaft werden bis 1.024,00 € p.a. (bei Alleinstehenden bis 512,00 € p.a.) staatlich gefördert mit 8,8% Wohnungsbauprämie p.a.

3. Bausparen:

Einzahlungen auf einen Bausparvertrag durch den Arbeitgeber werden bis 470,00 € p.a. staatlich gefördert mit 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage p.a. Darüber hinausgehende Zahlungen - z.B. aus der Eigenheimzulage - können zum Aufbau eines Bausparkontos führen, das zum Erhalt eines zinsgünstigen Bauspardarlehens eingesetzt werden kann.











 
 
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