Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sparen regelmäßig einen bestimmten Betrag ihres Einkommens, um einen Grundstock für ein Vermögen zu bilden.
Der Staat unterstützt sie dabei.
Er zahlt an den Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen eine Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen.
Daneben können Arbeitnehmer natürlich auch jene Maßnahmen zur Vermögensbildung in Anspruch nehmen, die allen Bürgern zustehen. Dazu gehört beispielsweise die Wohnungsbauprämie. Diese Förderung können Sie bei der Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft beanspruchen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten Sie, wenn Ihr Arbeitgeber für Sie vermögenswirksame Leistungen in eine der vom Staat geförderten Anlageformen überweist. Zudem dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die höchsten vom Staat geförderten Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind Beteiligungen z.B. an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit einer maximalen Förderung von 20%.
rund € 1.800 für Alleinstehende ohne Kinder
rund € 3.600 für verheiratete Alleinverdiener ohne Kinder
rund € 4.500 für verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern